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Unsere Aufgaben -
definiert durch das Steiermärkische Berg- und Naturwachtgesetz 1977
(alle relevanten Gesetzestexte auf der Seite der Landesleitung der BuNW - Rechtliche Bestimmungen):
- Aufklärung der Bevölkerung und Erweckung des Verständnisses für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft.
- Schutz der Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Einflüssen.
- Überwachung der Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Natur.
- Unterstützung der Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Berg- und Naturwächter üben ihre vielfältigen Tätigkeiten ausschließlich ehrenamtlich aus.
Interessenten müssen im Rahmen einer einjährigen Anwartschaft ihre Eignung nachweisen und dann bei der Bezirkshauptmannschaft eine Eignungsprüfung absolvieren, ehe sie zum Berg- und Naturwächter angelobt werden. Berg- und Naturwächter im Dienst haben zahlreiche Rechte und Pflichten und sie müssen sich über die Belange des Naturschutzes sowie die rechtlichen Grundlagen laufend fortbilden.
Die Berg- und Naturwächter unserer Ortseinsatzstelle opfern viel Freizeit, um alle Aufgaben erfüllen zu können. Besonders die Markierung und Pflege der Wanderwege, die Organisation von jährlich zwei Wandertagen und die Teilnahme am Hopfen- und Weinlesefest erfordern stets den Einsatz der gesamten Truppe. (Dieses Fest ist übrigens unsere Haupteinnahmequelle!)
Umso erfreulicher ist es, dass wir nach Jahren der Stagnation in letzter Zeit wieder einige junge Mitglieder in unseren Reihen begrüßen durften. |
Holunderknabenkraut
(Dactylorhiza sambucina)
in Schloßberg / Großwalz

Bienenragwurz
(Ophrys apifera)
in Eichberg-Trautenburg
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